In einer Welt, in der soziale Medien immer dominanter werden, sind Influencer:innen auf Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok, Twitch und OnlyFans nicht mehr wegzudenken. Was oft als ein kleines Hobby begann – vielleicht nur ein paar Fotos oder Videos zum Teilen von Erlebnissen oder zur Unterhaltung – kann schnell zu einer professionellen Karriere mit erheblichen Einkünften führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Unternehmen auf diese Influencer:innen zukommen, um Werbekooperationen zu schließen oder kostenlose Produkte für Testzwecke zur Verfügung zu stellen.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Influencer:innen sich frühzeitig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen und wissen, welche Verpflichtungen sie gegenüber den Finanzbehörden haben und wie sie ihren steuerlichen Pflichten nachkommen können. Unser Guide ist genau dazu da: Er bietet einen umfassenden Einblick und praktische Hinweise, damit Influencer:innen wie Du in der komplexen Welt der Steuern nicht den Überblick verlieren.
Geld verdienen als Influencer:in: Diese Voraussetzungen gelten für Dich
Eine der ersten Fragen, die Du Dir stellen solltest, lautet: Bist Du als Freiberufler:in oder als Gewerbetreibende:r tätig? In Deutschland gibt es hierfür rechtliche Kriterien, die sich insbesondere in den entsprechenden Paragrafen des Einkommensteuergesetzes (EStG) wiederfinden. Grundsätzlich ist ein:e Influencer:in in der Regel selbstständig tätig. Aber unter welcher Kategorie fällt diese Tätigkeit steuerrechtlich?
- Freiberufler nach § 18 EStG: Freiberufler:innen werden in Deutschland nach sogenannten „Katalogberufen“ eingestuft. Hierzu gehören beispielsweise Anwälte, Ärzte, Journalisten und Künstler:innen. Dies sind Berufe, die aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Leistung erbracht werden. Wer hierunter fällt, unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
- Gewerbe nach § 15-17 EStG: Ein Großteil der Influencer:innen dürfte jedoch in die Kategorie des Gewerbes fallen, vor allem wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Werbung oder werbeähnlichen Tätigkeiten für Firmen liegt. Das bedeutet, dass die Einnahmen in der Regel als gewerbliche Einkünfte behandelt werden und somit der Gewerbesteuer unterliegen.
In der Praxis bedeutet das für Dich, dass Du Dich beim Gewerbeamt anmelden und auch gewisse buchhalterische Pflichten hast. Zudem bist Du unter Umständen zur Zahlung bestimmter Steuern an die Finanzbehörden verpflichtet.
Einkommensmöglichkeiten für Influencer:innen
Influencer:innen haben in den letzten Jahren zahlreiche Möglichkeiten entwickelt, um mit ihrer Online-Präsenz Geld zu verdienen. Auch Unternehmen erkennen immer mehr den Wert von Influencer:innen als vermittelnde Person zwischen Marken und Konsumenten und investieren kräftig ins Influencer Marketing. Für Influencer:innen variieren aber die Einnahmequellen je nach Plattform und Reichweite. Zu den gängigsten Einkommensmöglichkeiten zählen:
Sponsored Posts
Unternehmen zahlen Influencer:innen dafür, dass sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in ihren Beiträgen (Posts) bewerben.
- Vorteile: Oft sind hohe Einnahmen pro Post möglich, abhängig von der Reichweite des bzw. der Influencer:in.
- Besonderheiten: Es ist wichtig, solche Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Affiliate-Link
Influencer:innen verwenden Links, die zu Produkten oder Dienstleistungen führen. Für jeden Kauf, der über diesen Link getätigt wird, erhalten sie eine Provision.
- Vorteile: Es gibt ein passives Einkommen, da Einnahmen auch nach der Erstveröffentlichung des Links generiert werden können.
- Besonderheiten: Oftmals werden spezielle Tracking-Systeme verwendet, um die Käufe zu verfolgen.
Produktplatzierungen
Produkte werden in Videos, Bildern oder Streams gezielt platziert und vorgestellt, oft in einem natürlichen Kontext.
- Vorteile: Das kann authentischer wirken als direkte Werbung und bietet oft kreative Freiheiten.
- Besonderheiten: Auch hier ist die Kennzeichnung als Werbung in vielen Fällen erforderlich.
Abos/Donations
Fans und Follower:innen können Influencer:innen direkt durch Abonnements oder Spenden unterstützen, zum Beispiel auf Twitch oder OnlyFans.
- Vorteile: Es handelt sich um eine regelmäßige und direkte Einkommensquelle, die die Unabhängigkeit von Werbepartnern erhöht.
- Besonderheiten: Besonders auf Streaming-Plattformen wie Twitch verbreitet; bei OnlyFans können exklusive Inhalte gegen Bezahlung angeboten werden.
Markenbotschafter:in
Ein:e Influencer:in repräsentiert eine Marke über einen längeren Zeitraum hinweg und bewirbt diese regelmäßig.
- Vorteile: Oft kommt es zu langfristigen Verträgen mit fixen Einnahmen und weiteren Vorteilen wie Events oder Reisen.
- Besonderheiten: Eine enge Bindung zur Marke ist notwendig, da der bzw. die Influencer:in für diese als „Gesicht“ fungiert.
Ablauf der Gewerbeanmeldung für Influencer:innen
Für viele Influencer:innen, die ihre Online-Tätigkeit professionalisieren möchten, stellt die Gewerbeanmeldung einen wichtigen ersten Schritt dar. Doch wie funktioniert dieser Prozess genau? Hier folgt für Dich ein detaillierter Überblick über den Ablauf:
Ort der Anmeldung
- Zuerst musst Du Dich bei Deinem örtlichen Gewerbeamt melden, um ein Gewerbe anzumelden.
Beantragung des Gewerbescheins
- Die Beantragung kostet in der Regel zwischen 30 bis 40 Euro.
- Es ist wichtig, dass Du Deinen Personalausweis zum Termin mitbringst und vorzeigst.
Gewerbeanmeldung ausfüllen
- Im Rahmen der Anmeldung musst Du Deine Tätigkeit so genau wie möglich beschreiben. Häufig verwenden Influencer:innen die Bezeichnung „Internet-Dienstleistungen“, da diese recht allgemein und dennoch zutreffend ist.
Automatische Meldungen
- Nach erfolgreicher Anmeldung wirst Du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Zudem informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt über Deine Anmeldung.
- Kurz darauf erhältst Du von beiden Institutionen Post mit weiteren Informationen.
Finanzbehörden und steuerliche Erfassung
- Das Finanzamt wird Dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen. Diesen solltest Du sorgfältig ausfüllen und innerhalb von vier Wochen zurücksenden. Mittlerweile kann dies auch online über das ELSTER-Portal erfolgen.
- Nach der Bearbeitung des Fragebogens wird Dir vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt.
Rückwirkende Anmeldung
- In manchen Fällen ist es möglich, die Gewerbeanmeldung zwei bis drei Monate rückwirkend durchzuführen.
- Dies sollte jedoch eher die Ausnahme bleiben, da hierbei das Risiko besteht, dass Konkurrenten Abmahnungen aussprechen.
Relevante Steuerarten für Influencer:innen
Wenn Du Dich als Influencer:in betätigst und Einnahmen generierst, siehst Du Dich mit verschiedenen steuerlichen Aspekten konfrontiert. Bei Einstufung als gewerbliche Tätigkeit wird zum Beispiel die Abgabe bestimmter Steuern an die Finanzbehörden zur Pflicht. Für Dich als Influencer:in sind insbesondere drei Steuerarten von Bedeutung: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Erste wichtige Steuerart: Einkommensteuer
Viele denken bei Influencer:innen an Vollzeitbeschäftigungen auf Social Media. Doch nicht jede:r Influencer:in verfolgt diese Tätigkeit hauptberuflich. Oft ergänzt sie ein bestehendes Angestelltenverhältnis als Zuverdienst. Daraus ergeben sich unterschiedliche Steuerpflichten mit Blick auf die Einkommensteuer:
- Für diejenigen, die diese Tätigkeit nur unregelmäßig ausüben: Sobald Einnahmen von 256 Euro im Jahr erreicht sind, werden diese steuerpflichtig. Sie sind dann in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ in der Anlage SO zu vermerken.
- Bei regelmäßiger Nebentätigkeit gibt es einen Freibetrag: Einnahmen bis zu 410 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Liegen die Einnahmen darüber, kommt der sogenannte Härteausgleich zum Tragen. Das bedeutet: Es werden zwar Steuern fällig, die Besteuerung erfolgt jedoch nicht in voller Höhe – voll versteuert werden müssen erst zusätzliche Einnahmen ab 820 Euro.
- Für „hauptberufliche“ Influencer:innen ist die Steuererklärung verpflichtend. Dies ist in § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hierbei spielt die Gewinnerzielungsabsicht eine Rolle, auch wenn es anfänglich Verluste geben sollte.
Grundfreibetrag beachten
Die Abgabe der Steuererklärung wird aber erst dann erforderlich, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Dies bezieht sich auf die Einnahmen abzüglich bestimmter Ausgaben wie beispielsweise Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Für Verheiratete gilt bei der Einkommensteuer immer der doppelte Wert. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr, um die „kalte Progression“ auszugleichen.
Grundfreibetrag | 2022 | 2023 | 2024 |
Für Singles | 10.347 Euro | 10.908 Euro | 11.604 Euro |
Für Paare | 20.694 Euro | 21.816 Euro | 23.208 Euro |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Ein zentrales Element der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese muss in elektronischer Form übermittelt werden. Hierfür wird bei ELSTER, dem Online-Programm der Finanzbehörden, in der Regel die Anlage EÜR ausgefüllt. Das Prinzip ist relativ einfach: Die erwirtschafteten Einnahmen minus die Betriebsausgaben ergeben den erzielten Gewinn. Um die Einkommensteuer zu berechnen, wird der Gewinn dann mit dem persönlichen Steuersatz, der zwischen 14 und 45 Prozent liegen kann, besteuert.
Was kann man alles absetzen?
In der Welt des Influencings können hohe Einnahmen generiert werden. Aber ein hoher Umsatz bedeutet nicht zwangsläufig einen hohen Gewinn. Denn hohe Einnahmen bei gleichzeitig niedrigen Betriebsausgaben resultieren in einer beträchtlichen Steuerbelastung. Um die Steuerlast zu minimieren, können Influencer:innen alle Kosten und Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Influencer-Tätigkeit stehen, in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Posten | Beschreibung |
Hardware/Technik | Anschaffungen wie Kameras, Mikrofone, Computer oder Lichttechnik, die für die Influencer-Tätigkeit benötigt werden |
Pauschalbeträge | Hierunter fallen beispielsweise Pauschalen für Telefon- und Internetkosten. Oft wird ein Anteil des privaten Anschlusses für die geschäftliche Nutzung anerkannt. |
Studio/Büro/Arbeitszimmer | Kosten für Miete und Einrichtung des Arbeitsplatzes, sofern dieser überwiegend für die Influencer-Tätigkeit genutzt wird |
Reisekosten | Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, z. B. zu Events, Messen oder Kooperationspartnern |
Versicherungen | Berufsspezifische Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht oder eine Kamera-Versicherung |
Arbeitsmaterialien | Dazu zählen z. B. spezielle Software, Hintergründe für Aufnahmen oder spezielle Requisiten für Videos und Fotos. |
Werbekosten | Kosten, die für die Bewerbung des eigenen Kanals oder für Gewinnspiele entstehen. Dies kann die Buchung von Werbeanzeigen oder den Kauf von Gewinnspiel-Preisen einschließen. |
Beispiel für eine EÜR
Angenommen, Du hast im vergangenen Jahr als Influencer:in Einnahmen von 25.000 Euro generiert. Deine Betriebsausgaben (z. B. für Technik, Reisen, Kleidung) beliefen sich auf 10.000 Euro. Der Gewinn beträgt somit 15.000 Euro. Dieser Gewinn liegt über dem Grundfreibetrag für 2022 und wird dann entsprechend dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Verluste geltend machen und Steuern sparen
Für viele Influencer:innen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, sind die Anfangszeiten oft von Investitionen und Ausgaben geprägt, ohne dass bereits hohe Einnahmen generiert werden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Verluste in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausgewiesen werden.
Und hier gibt es eine gute Nachricht: Auch wenn in einem Jahr keine Einnahmen erzielt wurden, können diese Verluste beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das Finanzamt stellt dann einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid aus. Dieser kann in den kommenden Jahren genutzt werden, um die Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen.
Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten:
- Diese Möglichkeit, Verluste geltend zu machen, ist maximal 5 Jahre ab dem Start der Influencer-Tätigkeit möglich.
- Wenn über diesen Zeitraum stetig Verluste gemeldet werden und kein Gesamtgewinn erzielt wird, kann das Finanzamt eine mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
- Die Folge: Die Tätigkeit wird als “Liebhaberei” eingestuft. Das hat zur Konsequenz, dass die bisher geltend gemachten Verluste aberkannt werden und bereits erstattete Steuern zurückgezahlt werden müssen.
Abgabetermine für Steuererklärung
Der zeitliche Rahmen für die Abgabe der Steuererklärung ist klar definiert. Die Regel besagt, dass die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden muss. Für diejenigen, die mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zusammenarbeiten, verlängert sich diese Frist: Hier ist der letzte Abgabetag der 28. oder 29. Februar des übernächsten Jahres. Fällt der Tag aufs Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zudem Sonderregelungen für die Steuerjahre 2022 und 2023 eingeführt.
Steuererklärung für das Steuerjahr | 2022 | 2023 | 2024 |
Ohne Steuerberater | 02.10.2023 | 02.09.2024 | 31.07.2025 |
Mit Steuerberater | 31.07.2024 | 02.06.2025 | 30.04.2026 |
Zweite wichtige Steuerart: Umsatzsteuer
Eine zweite Steuer, die auch für Dich als Influencer:in von großer Bedeutung ist, ist die Umsatzsteuer. Die Pflicht zu dieser Steuer besteht generell, selbst wenn im Geschäftsjahr noch Verluste ausgewiesen werden.
Was genau ist zu beachten?
Die Umsatzsteuer ist auch unter dem Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) bekannt und stellt eine indirekte Steuer dar. Das bedeutet, sie wird über den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen erhoben. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Umsatzsteuersätze: den regulären Satz von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Für die Besteuerung der Dienstleistungen von Influencer:innen wird in der Regel der reguläre Satz angewendet.
- Das Einzugsorgan der Umsatzsteuer ist das Finanzamt.
- Um diese Steuer korrekt abzuführen, benötigst Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Diese Nummer muss auf ausgestellten Rechnungen ersichtlich sein.
- Einmal im Jahr ist die jährliche Umsatzsteuererklärung fällig.
Zusätzlich dazu musst Du die sogenannten Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Diese sind in der Regel vierteljährlich oder monatlich fällig. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen die Voranmeldung jährlich erfolgt – dies hängt vom jeweiligen Umsatz ab.
In der Umsatzsteuervoranmeldung geht es im Wesentlichen um zwei Beträge: die gezahlte und die eingenommene Umsatzsteuer. Wenn die eingenommenen Beträge höher als die Ausgaben sind, muss die Differenz an das Finanzamt abgeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Vorsteuer. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die in den Ausgaben enthalten ist. Sollte es vorkommen, dass die Summe der Vorsteuer die eingenommene Umsatzsteuer übersteigt – also ein Vorsteuerüberhang entsteht –, wird dieser Betrag vom Finanzamt erstattet.
Beispiel für die Berechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer
Angenommen, Du als Influencer:in hast in einem Monat Einnahmen von 10.000 Euro (inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer) und Ausgaben von 4.760 Euro (inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer):
- Einnahmen (netto): 8.403,36 Euro, dazu Umsatzsteuer (19 Prozent): 1.596,64 Euro
- Ausgaben (netto): 4.000 Euro, dazu Vorsteuer (19 Prozent): 760 Euro
- Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer beträgt 836,64 Euro. Dieser Betrag muss an das Finanzamt abgeführt werden.
Sonderfall Kleinunternehmer:in
Wenn Du als Influencer:in gerade erst startest und zunächst nur geringe Einnahmen hast, kannst Du von der sogenannten Kleinunternehmerregelung profitieren, die im § 19 UStG festgelegt ist. Hierdurch entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Ein signifikanter Vorteil für Kleinunternehmer:innen ist, dass Du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, was besonders bei der Preiskalkulation praktisch sein kann. Zudem ist keine Umsatzsteuer-ID erforderlich. Doch dieser Vorteil bringt auch einen Nachteil mit sich: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen.
- Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, muss man dies beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen.
- Dies erfolgt in der Regel zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit.
- Wichtig hierbei: Der Jahresumsatz darf im Gründungsjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im darauffolgenden Jahr maximal 50.000 Euro betragen.
- Werden diese Grenzen überschritten, giltst Du nicht mehr als Kleinunternehmer:in. Dann musst Du zwingend Umsatzsteuer erheben.
Reverse-Charge-Verfahren
Das grenzüberschreitende Geschäft hat auch in der Online-Welt an Bedeutung gewonnen. Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass Influencer:innen von Unternehmen aus dem Ausland beauftragt werden. Hierbei kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ins Spiel.
Diese steuerliche Besonderheit bedeutet, dass sich innerhalb der EU die Steuerschuld verschiebt. Anstatt dass der oder die Influencer:in (als Leistungserbringer:in) die Steuer abführt, liegt die Steuerschuld beim kooperierenden Unternehmen (Leistungsempfänger:in).
Ein wichtiger Aspekt hierbei: Als Influencer:in darfst Du in diesem Fall keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Stattdessen musst Du eine Netto-Rechnung ausstellen mit einem expliziten Hinweis, dass das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt und die Steuerschuldnerschaft umgekehrt ist.
Einnahmen über YouTube und Google AdSense
In diesem Kontext musst Du auch Einnahmen beachten, die über Google AdSense erzielt werden. Das funktioniert generell so, dass Du Dich bei der Plattform anmeldest und es so Google erlaubst, Werbung zum Beispiel in Deinen YouTube-Videos zu schalten. Dafür wirst Du entsprechend der Views bezahlt, die die Videos erzielen.
Da der Ort der Leistung in Irland liegt (Google Irland Limited), kommt auch hier das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Das bedeutet für Dich: Auch wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du keine Umsatzsteuer auf die Einnahmen über AdSense zahlen bzw. abführen.
Trotzdem musst Du die Einnahmen ans Finanzamt melden. In der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung vermerkst Du die Posten unter „nicht steuerbare sonstige Leistungen“ und gibst eine sogenannte „Zusammenfassende Meldung“ an. Allerdings sind diese Einnahmen natürlich bei der Einkommen- und Gewerbesteuer anzugeben und entsprechend zu versteuern.
Dritte wichtige Steuerart: Gewerbesteuer
Für Influencer:innen und generell Selbstständige kann neben der Einkommen- und Umsatzsteuer auch die Gewerbesteuer relevant werden. Diese Steuer wird fällig, sobald der Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr überschritten wird. Du solltest aber auch beachten, dass selbst dann eine Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung besteht, wenn der erzielte Gewinn unterhalb dieser Grenze liegt und es zu keiner unmittelbaren Besteuerung kommt.
Gewerbesteuer und Hebesatz
Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dieser resultiert aus dem ermittelten Gewinn nach Abzug des Freibetrags. In der Regel kommen für Influencer:innen keine der Feinheiten wie Hinzurechnungen oder Kürzungen zum Tragen, außer es sind besonders hohe Beträge im Spiel. Zum Beispiel müssen Schulden, Mietzahlungen oder Leasingraten für ein Firmenfahrzeug in einer Gesamthöhe von über 200.000 Euro liegen, um berücksichtigt zu werden.
Die Steuermesszahl für die Gewerbesteuer beträgt konstant 3,5 Prozent. Doch der tatsächliche Steuersatz wird durch die Multiplikation dieser Steuermesszahl mit dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Kommune bestimmt. Dieser Hebesatz variiert von Ort zu Ort.
Stadt | Gewerbesteuerhebesatz |
Berlin | 410 Prozent |
Hamburg | 470 Prozent |
München | 490 Prozent |
Köln | 475 Prozent |
Frankfurt am Main | 460 Prozent |
Beim Statistischen Bundesamt findest Du eine interaktive Karte mit den Hebesätzen aller deutschen Gemeinden und Kommunen.
Beispielrechnung für Gewerbesteuer:
Angenommen, Du wohnst in Frankfurt am Main und erzielst als Influencer:in einen Gewinn von 30.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags ergibt sich ein Gewerbeertrag von 5.500 Euro. Mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und einem Hebesatz der Gemeinde von 460 Prozent beträgt die Gewerbesteuer:
5.500 Euro × 0,035 × 4,60 = 885,50 Euro
Demnach müsstest Du 885,50 Euro an Gewerbesteuer abführen.
Geschenke und Gratisprodukte richtig versteuern
Für viele Influencer:innen stellen Geschenke und Gratisprodukte eine Einnahmequelle dar, die man besser nicht vernachlässigen sollte. Oftmals handelt es sich hierbei um Güter, die einen geldwerten Vorteil darstellen und dementsprechend als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Dienstleistungen und Sachzuwendungen. Dies kann von Übernachtungen in Hotels über Einladungen zu exklusiven Events und Reisen bis hin zu wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Kleidung oder elektronischen Geräten reichen.
Daher ist es für Dich ungemein wichtig, all diese Dienstleistungen und Sachzuwendungen sorgfältig zu dokumentieren. Dies erleichtert nicht nur die steuerliche Abwicklung, sondern schützt Dich auch vor möglichen Nachfragen oder Prüfungen durch das Finanzamt.
Wann sind Geschenke steuerfrei?
Allerdings sind nicht alle Geschenke und Sachzuwendungen zwingend als Betriebseinnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen eine Besteuerung dieser Güter unterbleibt:
- Rücksendung des Produkts: Wenn das Produkt nach der Vorstellung oder Nutzung zurückgesendet wird und nicht im Besitz des bzw. der Influencer:in bleibt.
- Geringer Wert: Wenn der Wert des Geschenks oder der Sachzuwendung unter 10 Euro liegt.
- Keine Gegenleistung: Wenn das Geschenk ohne eine erwartete Gegenleistung, beispielsweise in Form von Werbung oder einer Produktplatzierung, überreicht wird.
- Pauschale Versteuerung durch das Unternehmen: Wenn das Unternehmen, das das Geschenk oder die Sachzuwendung überreicht hat, bereits eine pauschale Versteuerung darauf vorgenommen hat.
In allen anderen Fällen musst Du den geldwerten Vorteil in Deiner Einkommensteuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Welche Geschenke Du wie versteuern musst, zeigt Dir diese Infografik im Detail.
Quelle:
https://www.accountable.de/blog/geschenke-influencer/
Die Folgen einer Nicht-Versteuerung sind gravierend!
Die Finanzämter sind mittlerweile technologisch so weit fortgeschritten, dass sie auch Aktivitäten in den sozialen Medien prüfen können. Dies bedeutet, dass auffällige Lifestyle-Präsentationen, die nicht mit den angegebenen Einkommen übereinstimmen, Fragen aufwerfen könnten. Wenn die Finanzbehörden merken, dass ein:e Influencer:in seinen bzw. ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt – sei es durch das Nichtabgeben der Steuererklärung oder das Verschweigen von Einnahmen –, liegt eine Steuerhinterziehung vor. Steuerhinterziehung ist ein ernstzunehmendes Delikt und zieht schwere rechtliche Konsequenzen nach sich!
- Betroffene müssen nicht nur mit hohen Strafzahlungen rechnen, sondern auch mit der Zahlung von Hinterziehungszinsen.
- In schweren Fällen, etwa bei wiederholter oder besonders hoher Hinterziehung, können sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
- Zudem kann es in einigen Fällen zur Untersagung der weiteren Ausübung der Tätigkeit als Influencer:in kommen, da diese als unzuverlässig eingestuft wird.
Wenn das Finanzamt außerdem aufgrund mangelnder Transparenz nicht nachvollziehen kann, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen eines Influencers bzw. einer Influencerin sind, kann es zu Schätzungen weiterer Einnahmen kommen. Dies kann dazu führen, dass die tatsächliche Steuerschuld höher ausfällt, als sie eigentlich wäre.
Schlussendlich, wenn Influencer:innen ihre Steuerschulden nicht begleichen oder dies sogar verweigern, kann das Finanzamt auch zu Vollstreckungsmaßnahmen greifen. Dies kann unter anderem die Pfändung von Konten beinhalten oder sogar dazu führen, dass Einnahmen direkt von Kundinnen und Kunden eingezogen werden.
Fazit: Steuern sind für Influencer:innen von Anfang an ein wichtiges Thema
Es ist ein Trugschluss, zu denken, dass nur Super-Influencer:innen mit Millionen von Follower:innen im Visier des Finanzamts stehen. Die Finanzbehörden sind inzwischen sehr sensibilisiert für das Phänomen der Influencer:innen und haben erkannt, dass diese Tätigkeit, selbst wenn sie im kleinen Rahmen betrieben wird, steuerliche Implikationen haben kann. Denn entscheidend ist nicht die Größe der Follower-Base, sondern ob und in welcher Form Einkünfte erzielt werden. Und ja, selbst Geschenke können als Einnahmen betrachtet werden und sind damit steuerlich relevant.
Influencer:innen und Steuern: Deine Checkliste
Das Influencer-Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, immer neue Trends beleben den Kanal und sorgen für Wachstum. Doch für Dich als Influencer:in bedeutet das auch: Mit steigenden Einnahmen wachsen die steuerlichen Pflichten. Um in diesem komplexen Bereich nicht den Überblick zu verlieren und steuerliche Fallstricke zu vermeiden, haben wir eine kurze Checkliste der wichtigsten Aspekte zusammengestellt:
- Gewerbeanmeldung und Steuernummer: Sobald Du als Influencer:in durch Werbepartnerschaften Einkünfte erzielst, giltst Du in der Regel als Gewerbetreibende:r. Das bedeutet, Du musst ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
- Die wichtigsten Steuerarten: Als Influencer:in sind für Dich vor allem drei Steuerarten von Bedeutung: die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
- Regelung für Kleinunternehmer:innen: Bei einem Umsatz von maximal 22.000 Euro im ersten Jahr als Influencer:in und weniger als 50.000 Euro im Folgejahr kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das vereinfacht die Besteuerung.
- Gratisprodukte und Dienstleistungen: Ein häufig übersehener Punkt sind Gratisprodukte und kostenlose Dienstleistungen, die man als Influencer:in erhält. Diese gelten in der Regel als Betriebseinnahmen und sind damit steuerpflichtig.
- Absetzbare Ausgaben: Bestimmte Ausgaben, etwa Technik oder Miete für ein Arbeitszimmer, können von der Steuer abgesetzt werden. Dies kann helfen, die Steuerlast zu senken.
- Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben: Eine übersichtliche Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben, beispielsweise in einer Excel-Tabelle, erleichtert nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern dient auch als Nachweis bei möglichen Prüfungen durch das Finanzamt.
- Nachweise sammeln: Es ist unerlässlich, sämtliche Verträge, Belege für Betriebsausgaben und andere relevante Dokumente sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren.
- Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten sollte man nicht zögern, eine:n Steuerberater:in um Rat zu fragen. Dies kann helfen, Fehler zu vermeiden und das Optimale aus der eigenen steuerlichen Situation herauszuholen.
Kurz: Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation, kombiniert mit dem richtigen Know-how, sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen und stressfreien Steuererklärung als Influencer:in.
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