Eine gute Position im Google Ranking und eine gelungene Suchmaschinenoptimierung hängen eng miteinander zusammen. Wurde Deine Website aufgrund einer Strafmaßnahme aus dem Suchmaschinenindex verbannt und abgestraft, kann ein Reconsideration Request eine große Hilfe sein.
Definition: Was ist ein Reconsideration Request?
Der englische Begriff „Reconsideration Request” (auch Reinclusion Request genannt) lässt sich auf Deutsch mit „Wiederaufnahmeantrag” übersetzen. Es handelt sich hierbei um einen manuellen Antrag, den Webmaster:innen stellen, wenn sie eine Abstrafung seitens Google vorzeitig aufheben wollen.
Das ultimative Ziel ist es, eine aus den verschiedensten Gründen aus dem Suchmaschinenindex verbannte Website erneut in den Suchmaschinenindex aufzunehmen.
Ein Reconsideration Request erfolgt manuell über die Google Search Console mittels eines entsprechenden Formulars. Er kann nur dann erfolgreich sein, wenn eine Website von einer manuellen und nicht von einer algorithmischen Abstrafung betroffen ist.
Im zweiten Fall wird das Einreichen eines Wiederaufnahmeantrags nicht zum Erfolg führen. Selbst bei einer manuell verhängten Abstrafung gibt es keine Garantie auf Erfolg, denn die endgültige Entscheidung nach erneuter Überprüfung einer Website obliegt allein den Google Mitarbeiter:innen.
(Quellen: loewenstark.com; sistrix.de)
Mögliche Gründe für eine manuelle Abstrafung
Wurde Deine Website manuell von Google abgestraft? Dies kann verschiedene Gründe haben, deren Du Dir bewusst sein solltest, wenn Du das ursprüngliche Problem ein für alle Mal beheben willst.
Es folgen einige Beispiele für schlimme Vergehen, die zu einer manuellen Maßnahme seitens Google führen können, weil sie gegen die Webmaster-Richtlinien verstoßen:
- Hidden Content: Damit gemeint sind Inhalte und Links, die zwar auf einer Website erscheinen, aber von Besucher:innen nicht gesehen werden. Der Grund dafür ist, dass sich diese nur im Quelltext befinden, was Google als Manipulation der Suchergebnisse ansieht. Dabei nimmt der Hidden Content verschiedene Formen an. Die Manipulation von Schrifteigenschaften und Bildern, Ausblendung von CSS-Elementen und Verbergung von Links über Sonderzeichen sind einige davon.
- Thin Content: Hier angesprochen sind Inhalte, die aufgrund ihres geringen Mehrwerts für Besucher:innen den Qualitätsansprüchen von Google nicht entsprechen. Dazu gehören vornehmlich automatisch erzeugte Inhalte, Duplicate Content, Doorway-Pages mit lokalem Bezug, Affiliate-Websites mit keinem Informationswert sowie Seiten mit zu wenig Text. Das letztere Beispiel für Thin Content kann schnell bei einem Onlineshop ohne einen relevanten Text entstehen.
- Keyword Stuffing: Dieses Vergehen besteht darin, ein entsprechendes Keyword oder eine Keywordkombination innerhalb einer Website sehr häufig zu wiederholen und auf diese Weise die Keyword-Relevanz künstlich zu erhöhen. Die Idee dahinter ist, das eigene Google Ranking zu verbessern. Allerdings gilt eine deutlich erhöhte Keyword-Dichte als Spam-Maßnahme, die bei einer Überprüfung eine Abwertung auf Suchergebnisseiten und im schlimmsten Fall einen Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex zur Folge haben kann.
- Toxische Backlinks: Damit gemeint sind unnatürliche Backlinks, die unter anderem aus Webkatalogen, Branchenbüchern, Social Bookmarks, Artikelverzeichnissen, Presseportalen, Blogkommentaren, Internetforen, Wikipedia-Artikeln, Gratisblogs und private Blog-Networks stammen. Deren Ziel ist es, die Auffindbarkeit einer Website im Rahmen der Linkbuilding-Strategie zu verbessern. Google kann manuell abstrafen, wenn Backlinks nicht organisch aufgebaut sind und der eigentliche Nutzen für Besucher:innen fehlt.
- Unnatürliche Verlinkungen: Anders als bei toxischen Backlinks gehen diese Links nicht zu einer Website, sondern sie werden von einer Website auf eine fremde Seite verlinkt. Erweist sich diese als Spam-Website, bei der kein thematischer Zusammenhang zu erkennen ist und die Verlinkung durch einen Kauf oder Tausch entsteht, kann Deine Website manuell abgestraft werden. Ein solcher Verstoß gegen die Webmaster-Richtlinien wird sich auf jeden Fall negativ auf das aktuelle Google Ranking auswirken.
- Cloaking: Bei dieser unerlaubten HTML-Technik aus dem Gebiet der Suchmaschinenoptimierung werden Besucher:innen und Webcrawlern von Google unterschiedliche Inhalte angezeigt, obwohl sie von der gleichen URL kommen. Es lassen sich zwei Arten von Cloaking unterscheiden: IP Cloaking und User Agent Cloaking. Der Gedanke dahinter ist, Besucher:innen einen möglichst attraktiven Content darzubieten und gleichzeitig die SEO-Kriterien, zum Beispiel in Bezug auf Keywords, zu erfüllen.
- Hacker-Angriffe: Auch wenn diese unterschiedlichen Ziele (Datenerbeutung, Erpressung, Chaosstiftung oder Rufschädigung) verfolgen können, haben sie eins gemeinsam: Sie richten sich gegen das betroffene Unternehmen und können eine gute Position seiner Website in der Suchmaschine gefährden. Mehr noch: Stuft Google eine Website als infiziert ein, schließt der US-amerikanische Internetriese diese aus dem Suchmaschinenindex aus, und zwar so lange, bis alle Gefahren behoben werden.
- Benutzer-generierter Spam: Dieser kann zu einem großen Problem werden, wenn zum Beispiel auf einer Website ein Blog mit ungefilterten Kommentarfeldern geführt wird. Entscheiden sich Webmaster:innen dafür, bei einem integrierten Blog eine Kommentarfunktion zu aktivieren, ist eine proaktive Moderation und die Kommentarfilterung das A und O. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Benutzer-generierte Spam-Flut anhäuft und in einem Worst-Case-Szenario zu einer manuell verhängten Google Penalty führt.
(Quellen: de.ryte.com; arboro.de; stephan-czysch.de; backlinked.com; victoriousseo.com)
Vergehen begangen: Was passiert nun?
Entdecken Google Mitarbeiter:innen einen Verstoß gegen Webmaster-Richtlinien, verhängen sie manuell eine Abstrafung, die den betroffenen Webmaster:innen über die Google Search Console mitgeteilt wird.
Je nach Schweregrad des Verstoßes kann die manuell gesetzte Abstrafung unterschiedlich lang dauern: Bei leichten Verstößen beträgt sie bis zu 30 Tagen, während sie im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes für einen längeren Zeitraum möglich ist. Die Google Penalty endet automatisch nach Ablauf der Straffrist.
Als Webmaster:in kannst Du auf folgende Weise reagieren: Du kannst die manuell gesetzte Straffrist abwarten oder einen Reconsideration Request auf die erneute Überprüfung Deiner Website einreichen. Nachdem Du den entsprechenden Antrag gestellt hast, bekommst Du eine Bestätigung zugeschickt.
Damit kannst Du sicher sein, dass Dein Reconsideration Request eingegangen ist und von den Google Mitarbeiter:innen bearbeitet wird. Je nach Umfang der manuellen Maßnahme beträgt die Bearbeitungszeit zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen.
Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass es keine Alternative zu einem Reconsideration Request gibt, wenn der Wunsch nach vorzeitiger Beedingung der Straffrist besteht. Dabei bildet das in der Google Search Console bereitgestellte Formular das einzige Tool, mit dem die Antragstellung möglich ist.
Telefonische Kontaktaufnahme wird keinen Erfolg bringen. Außerdem versucht die Suchmaschine bei allen betroffenen Webmaster:innen, Mehrfachanfragen zu vermeiden, denn ein einmaliger Reconsideration Request ist ausreichend.
Praxisbezug: Wie gestaltet sich die manuelle Antragstellung?
In der Regel geben die zuständigen Google Mitarbeiter:innen einen Grund für die verhängte Penalty an. Wie bereits erwähnt, findest Du alle Details über diese manuelle Maßnahme in der Google Search Console. Diese stellen den Ausgangspunkt für alle relevanten Gegenmaßnahmen und einen darauffolgenden Reconsideration Request dar.
Daraus folgt folgende Vorgehensweise bei der Antragstellung: Du prüfst alle Infos in Bezug auf die Maßnahme und führst eine eingehende Analyse Deiner Website durch.
Sobald Du den Fehler gefunden und richtig behoben hast, solltest Du den Antrag zur Wiederaufnahme in den Suchmaschinenindex stellen. Dies erfolgt in 3 Schritten:
Schritt 1: Anmeldung zum Google-Konto
Auf diese Weise kann die Suchmaschine Dich als Benutzer:in und Deine Website besser identifizieren. Außerdem hast Du den Zugang zum Antragsformular nur dann, wenn Du Dich zum Google-Konto anmeldest.
Schließlich ist das in der Search Console frei zur Verfügung stehende Formular das einzige Tool, welches Du für dieses Verfahren nutzen kannst, nachdem Du abgestraft wurdest.
Schritt 2: Auswahl der bestraften Website
In der Antragsmaske hast Du die Möglichkeit, die abgestrafte Website über ein Dropdown-Menü auszuwählen. In diesem Schritt wirst Du ebenfalls um die Begründung Deines Reconsideration Requests ersucht.
Hier solltest Du daher Deinen Fall genau erläutern und auf die verhängte Maßnahme eingehen. Die Offenheit und Transparenz kommen an erster Stelle.
Schritt 3: Details über Fehlerbeseitigung
Es reicht nicht aus, dass Du Deinen Fehler bereust und in Zukunft möglichst vermeiden willst. Bevor Du den Antrag auf die erneute Überprüfung Deiner Domain mittels eines Buttons stellst, solltest Du den, durch einen Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex verursachten, Fehler auch beseitigen. Nur dann hat Dein Reconsideration Request eine reale Chance auf Erfolg.
An dieser Stelle ist es wichtig, dass Du die Google Sachbearbeiter:innen über die eingeleiteten Schritte zwecks der Fehlerbehebung informierst und alle relevanten Nachweise einreichst.
Um ein Beispiel zu nennen: Wurden Backlinks oder Verlinkungen unnatürlich aufgebaut, um die Sichtbarkeit Deiner Website in der Suchmaschine künstlich zu erhöhen, solltest Du deren Entfernung nachweisen.
Alle entfernten Links kannst Du mithilfe einer Tabelle oder einer Liste angeben. Zudem ist es ratsam, eine klare und freundliche Sprache zu verwenden. Die Interaktion mit Google Sachbearbeiter:innen auf beleidigende Art und Weise kann unter Umständen zur Ablehnung führen.
Fallbeurteilung: Wie kann eine Entscheidung ausfallen?
Zuallererst gilt: Ein Antrag auf die erneute Überprüfung einer Website macht nur dann einen Sinn, wenn diese manuell abgestraft wurde.
Lässt sich ein Rankingverlust auf Änderungen am Suchmaschinenalgorithmus zurückführen, ist Dein Reconsideration Request zwecklos.
Vergewissere Dich deswegen, ob Du nicht mit einer algorithmischen Penalty zu tun hast, die durch regelmäßige Google Updates an Logarithmen (darunter Penguin und Panda Updates) erfolgen kann.
Ist die algorithmische Penalty nicht der Fall, kann die Beurteilung seitens der Google Sachbearbeiter:innen wie folgt ausfallen:
- Your Reconsideration Request has been granted: Diese Antwort bedeutet, dass dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben wurde und folglich die verhängte Maßnahme aufgehoben wird.
- Your Reconsideration Request has been processed: Diese Antwort bedeutet, dass dem Wiederaufnahmeantrag zwar stattgegeben wurde, aber es den Google Sachbearbeiter:innen zurzeit unmöglich ist, die Penalty aufgrund der unzureichenden Fehlerbehebung aufzuheben.
- Your Reconsideration Request has been declined: Diese Antwort bedeutet, dass dem Wiederaufnahmeantrag nicht stattgegeben wurde und aus diesem Grund die Penalty nicht aufgehoben werden kann.
Hast Du eine Ablehnung erfahren? Du kannst alle relevanten Korrekturen einleiten und einen Reconsideration Request erneut einreichen.
Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Häufigkeit der Antragstellung. Allerdings ist es ratsam, bereits bei der ersten Korrektur die angemahnten Verfehlungen komplett zu beseitigen und die Wiederaufnahme Deiner Website in den Suchmaschinenindex möglichst schnell zu ermöglichen.
Reconsideration Request: Die wichtigsten Erfolgsfaktoren
In den meisten Fällen erweist sich die Google Penalty als berechtigt. Das ist ein guter Grund, um die Webmaster-Richtlinien sowie den ausgesprochenen Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex ernst zu nehmen.
Die folgende Vorgehensweise kann Dir dabei helfen, Deinen Wiederaufnahmeantrag zum Erfolg zu bringen:
- Erkenne einen Grund für die verhängte Strafmaßnahme. In der Search Console findest Du unter der Angabe der entsprechenden URL konkrete Hinweise dazu. Unmittelbar daran anschließend empfiehlt es sich, die bestrafte Website sorgfältig zu analysieren.
- Finde heraus, wer für eingetretene Fehler die Verantwortung trägt. Sind diese auf interne Entscheidungen zurückzuführen oder hängen sie vielmehr von externen Faktoren ab? Beauftrage ein SEO-Team, das die Fehlerbehebung übernimmt.
- Ergreife alle notwendigen Gegenmaßnahmen. Achte in diesem Zusammenhang darauf, dass die eingeleitete Korrektur vollständig durchgeführt und dokumentiert wird. Andernfalls droht die Ablehnung Deines Reconsideration Requests.
- Begründe den Wiederaufnahmeantrag nach den ergriffenen Gegenmaßnahmen und weise die Google Sachbearbeiter:innen darauf hin, dass Du Deine Verstöße gegen die Webmaster-Richtlinien bereust. Zudem solltest Du alle Korrekturschritte klar erläutern und nachweisen können.
(Quellen: developers.google.com; linchpinseo.com; curvearro.com)
Lösungsvorschläge für einige SEO-Probleme
Die Situation der abgestraften Website kann je nach Einzelfall sehr unterschiedlich aussehen. Je länger die verhängte Penalty dauert, desto schwieriger ist es, eine gute Position im Ranking zu erreichen und aufrechtzuerhalten.
Von der Google Strafmaßnahme sind E-Commerce Unternehmen besonders nachteilig betroffen, weil sie auf eine ausgezeichnete Sichtbarkeit im Internet angewiesen sind. Andernfalls riskieren sie nicht nur einen Umsatzverlust, sondern auch eine langfristige Senkung des Marktanteils.
Es folgen einige kurze Lösungsvorschläge, die Du implementieren kannst, bevor Du den Reconsideration Request absendest:
- Lösungsvorschlag bei Content: Besucher:innen Deiner Website wünschen sich hochqualitative Inhalte, die eine hohe thematische Relevanz haben und visuell ansprechend dargestellt werden. Vermeide endlos lange Texte ohne Bezug auf Deine Zielgruppe. Verwende eine klare und verständliche Sprache.
- Lösungsvorschlag bei der Linkstruktur: Gebe jene Backlinks und Verlinkungen auf, die unnatürlich gebildet werden, um Deine Website so schnell wie möglich in den Suchergebnisseiten sichtbar zu machen. Eine saubere Linkstruktur erlaubt es Dir, qualitative Links und den organischen Traffic zu generieren.
- Lösungsvorschlag bei Hacker-Angriffen: Es ist zwar unmöglich, sich gegen Cyberattacken hundertprozentig zu schützen, aber die Verbesserung der Sicherheit auf Deiner Website ist ein absolutes Muss. Du kannst dies durch eine verlässliche SSL-Verschlüsselung und sichere Passwörter tun.
- Lösungsvorschlag bei Spam: Lässt sich dieser auf Benutzeraktivitäten zurückführen, deaktiviere oder moderiere die Kommentare. Handelt es sich um die angehäuften Keyword-Metadaten, entferne diese, denn sie haben ohnehin keinen signifikanten Stellenwert mehr für die Suchmaschinenoptimierung.
- Lösungsvorschlag bei Cloaking: Sei transparent, wenn es um die Darstellung Deiner Texte geht. Unnatürliche Weiterleitungen sollten umgehend behoben werden. Stattdessen setze Weiterleitungen korrekt ein. Du kannst zum Beispiel eine gute 404-Seite haben, wenn keine passende Seite existiert.
Exkurs: Hat die Google Penalty einen Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung?
Wurde eine Website manuell abgestraft, ist ein eventueller Traffic-Verlust in Kauf zu nehmen. Allerdings sind sich die SEO-Experten bzw. Expertinnen nicht sicher, ob sich die verhängte Penalty tatsächlich auf den Traffic negativ auswirkt. Es bleibt ebenfalls unklar, in welchem Umfang mit Reduzierung der Besucherzahlen beim Verstoß gegen die Webmaster-Richtlinien zu rechnen ist.
Das hängt von mehreren Faktoren ab, so zum Beispiel von der Bekanntheit der Domain. War deren Position in den Suchergebnisseiten (SERPs) bisher auf einem sehr guten Niveau, wird die ergriffene Maßnahme wahrscheinlich deren Reputation nicht untergraben. Das Gleiche gilt, wenn die von Google angemahnten Verstöße nur einen kleinen Teil der Website ausmachen.
Ungeachtet dessen, ob und in welchem Umfang der Traffic-Verlust infolge der Penalty erfolgen kann, sollten die Webmaster-Richtlinien als Wegweiser dienen. Sie helfen allen im Internet aktiven Unternehmen dabei, ihre Sichtbarkeit in der Suchmaschine nachhaltig und ethisch aufzubauen.
Des Weiteren ermuntern die Webmaster-Richtlinien dazu, mit relevanten und hochqualitativen Inhalten Besucher:innen und potenziellen Kunden einen echten Mehrwert zu bieten.
Schlussgedanken
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Mehr InformationenWurde Deine Website aus einem Grund mit der Google Penalty belegt und somit abgestraft, stellt ein Reconsideration Request die einzige Möglichkeit dar, diese vor Ablauf der Straffrist aufzuheben.
Der Antrag zur Wiederaufnahme in den Suchmaschinenindex entbindet nicht von der Pflicht, die angemahnten Verfehlungen umgehend zu korrigieren.
Zugleich bist Du als Webmaster:in dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die es Dir erlauben, Deine Website richtlinienkonform zu pflegen.
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