Die Safe Harbor Prinzipien sicherten in den vergangenen Jahren den Datentransfer in die USA und zu US-amerikanischen Unternehmen trotz der unterschiedlichen Bewertungen des Datenschutzes in Europa und den USA. An den Prinzipien und der Handhabung herrscht seit Jahren Kritik durch die deutschen Datenschutzbehörden. Seit dem 06. Oktober 2015 beginnt nunmehr eine neue Zeitrechnung. An diesem Tag hat der EuGH die Safe Harbor Prinzipien ohne Übergangsfrist für unwirksam erklärt. Die Folgen betreffen nahezu jedes Unternehmen, da der Einsatz von amerikanischen Dienstleistern mit dem Transfer der Daten in die USA in Europa allgegenwärtig ist. Das führt vom Einsatz von Datentracking-Tools wie Google Analytics über die Auslagerung der Unternehmensdaten in die Cloud bis hin zu Datentransfers an konzernanhängige Gesellschaften in den USA. Die vielfältige mediale Berichterstattung hat es nicht leichter gemacht, sich in dem Informationswirrwarr zu Recht zu finden. Welchen Fragen Sie sich stellen müssen, welche Handlungsalternativen für die Datenübermittlung in die USA oder dem Einsatz von amerikanischen Dienstleistern existieren, werden wir zusammen beleuchten und Ihnen bewerten.
Das wirst Du nach dem Webinar erreicht haben:
- Du kennst die Problemkonstellationen der Folgen der Safe Harbor Entscheidung in sämtlichen Bereichen des Einsatzes von Dienstleistern
- Du bist in der Lage über Alternativen eines sicheren Datentransfers zu entscheiden
- Du kannst eine eigenverantwortliche Risikoabwägung treffen, ob die aufgezeigten Handlungsalternativen für Dich und Dein Unternehmen sinnvoll sind oder Du eine kalkulierte Risiko-entscheidung hinsichtlich etwaiger Datenschutzverstöße in Kauf nehmen willst
Zielgruppe
- Online Marketing Einsteiger und Fortgeschrittene
- E-Commerce Verantwortliche und Portalbetreiber
- Datenschutzbeauftragte
Carsten Schröder
Carsten Schröder ist seit 10 Jahren Partner der IP Boutique Heinrich und Partner Rechtsanwälte.
Die Kanzlei ist eine der kleinsten in Deutschland, die seit Jahren immer wieder in den nationalen Rankings des JUVE Handbuches der Wirtschaftskanzleien sowie des Kanzleimonitors für hoch spezialisierte und renommierte Kanzleien in dem Bereich IP und IT besprochen wird.
Er ist überwiegend in dem Bereich Werbung, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie des Design-schutzes tätig und berät internationale Konzerne und den Mittelstand bei Fragen der Gestaltung von Online-Marketing und Datenschutzthemen aus den Bereichen der Unterhaltungselektronik, der Design- und Geschenkartikel, der Möbel, den Bereich Automotive, sowie den Bereich Spielekonsolen und Online-Spielen.
Er ist mit Mediator, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz . In dem Bereich der gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsstreitigkeiten besitzt er eine der höchsten Erfahrungswerte aufgrund der jahrelangen intensiven Auseinandersetzungen für den Hauptmitbewerber zur Metro Gruppe gehörenden Saturn und Media Märkten. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge und kommentiert aktuelle Entwicklungen im Online-Marketing ebenso wie in den damit verbundenen Bereichen des IP und IT auf der eigenen Webseite sowie in einem Internetblog.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung bei der Entwicklung und Prüfung von Marketingstrategien und Werbemaßnahmen offline und online. Darüber hinaus beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Durchsetzung von Marken- und Produktdesigns und kann in diesen Bereichen auf jahrelange praktische Erfahrungen durch intensive gerichtliche Auseinandersetzungen von Mitbewerbern zurückgreifen. Diese gibt er regelmäßig als Referent zu aktuellen Entwicklungen und Themen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bei IHKs, Verbänden sowie Inhouse-Schulungen weiter. Des Weiteren befindet er sich in einem engen Kontakt zu den einzelnen Abteilungen der Wettbewerbszentralen und Wettbewerbsverbänden.